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BFH Urteil v. - I R 21/71 BStBl 1973 II S. 251

Gesetze: KStG § 4 Abs. 1 Nr. 6StAnpG § 17

Die Förderung der allgemeinen Erholung arbeitender Personen ist kein gemeinnütziger Zweck

Leitsatz

Ein Verein, der mit seiner Tätigkeit die allgemeine Erholung arbeitender Personen bezweckt, ist nicht gemeinnützig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:





Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 251
WAAAA-90832

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