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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 28 | Umsatzsteuer: Finanzamt hat Revision zur Steuerbefreiung für Hygieneleistungen zurückgenommen

In unserer Mai-Ausgabe 2022 hatten wir Sie darüber informiert, dass beim Bundesfinanzhof ein Verfahren zu der Frage anhängig ist, ob Leistungen auf dem Gebiet der Hygiene auch dann von der Umsatzsteuer befreit sein können, wenn der Unternehmer nicht selbst über die dafür notwendige Qualifikation verfügt. Das FG Berlin-Brandenburg hatte das in erster Instanz bejaht. Das Finanzamt hat zwischenzeitlich die Revision zurückgenommen. Sie können sich daher auf das rechtskräftige FG-Urteil berufen.

Vorab ein kurzer Hinweis zu einem Beitrag aus unserer Mai-Ausgabe 2022 zu einem anhängigen BFH-Verfahren zur Umsatzsteuer.

Wir hatten über ein erfreuliches erstinstanzliches Urteil des FG Berlin-Brandenburg berichtet. Danach sind Leistungen auf dem Gebiet der Hygiene auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Unternehmer nicht selbst über die dafür notwendige Qualifikation verfügt. Und er sich eines Dritten bedient, der zwar die nötige fachliche Expertise hat, aber selbst nicht in das Unternehmen eingebunden ist.

Mit Steuerberater und Rechtsanwalt Markus Deutsch hat sich zwischenzeitlich ein treuer Hörer bei uns gemeldet. Der Vizepräsident des Steuerberaterve...