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LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 Sa 805/21

Leitsatz

Leitsatz:

Im Arbeitsverhältnis bezeichnet für die Zwecke von Rückzahlungsklauseln wegen Fortbildungskosten der Begriff der Aufwendungen aus sich heraus nicht hinreichend genau und abschließend die einzelnen Positionen und deren Berechnung, aus denen sich die rückzahlbare Gesamtforderung zusammensetzen soll. Eine dem Transparenzgebot genügende Bestimmtheit kann sich aber aus dem Zusammenhang der Klausel ergeben. (Fortführung und Abgrenzung zu LArbG Niedersachsen, - 10 Sa 268/18, juris)

Fundstelle(n):
XAAAJ-17695

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