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BFH Urteil v. - VIII R 254/71 BStBl 1975 II S. 118

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1EStG § 13 und 15GewStR Abschnitt 13 Abs. 2 und 4

Abgrenzung Landwirtschaft/Gewerbe bei Blumengärtnerei mit Zukauf fremder Produkte

Leitsatz

Bei der Prüfung der Frage, ob der Zukauf von Produkten einer Blumengärtnerei noch als Aushilfe im Erzeugungsprozeß angesehen werden kann und daher unbedeutend ist, müssen die den Gesamtumsatz bestimmenden Faktoren (hier Frachtkosten) bei der Gegenüberstellung mit dem Einkaufswert auch bei diesem angesetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 118
UAAAA-91005

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