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BFH Urteil v. - VI R 148/71 BStBl 1975 II S. 139

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1LStDV § 25a Abs. 1BSHG §§ 4 Abs. 1, 90, 91

Zur Anrechnung von Unterhaltsbeträgen des Sozialamts als "andere Bezüge" der unterhaltenden Person i. S. von § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG

Leitsatz

Bei der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG (§ 25a Abs. 1 Satz 3 LStDV) sind Unterhaltsbeiträge des Sozialamts anzurechnen, soweit das Sozialamt von einer Rückforderung bei dem gesetzlich unterhaltsverpflichteten Steuerpflichtigen abgesehen hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:





Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 139
YAAAA-91008

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