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LAG Niedersachsen Urteil v. - 14 Sa 140/18

Gesetze: ArbSchG § 16; BGB § 241 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Pflichtverletzung kann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer aus sachfremden Erwägungen heraus oder ohne im Ansatz verantwortungsvolle Prüfung geradezu leichtfertig eine Gefahr meldet, von der er annehmen musste, dass eine solche nicht vorlag.

Fundstelle(n):
EAAAJ-19265

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