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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 P 2403/20

Gesetze: SGB XI § 33 Abs. 1; SGB XI § 39 Abs. 2; VO Nr. 882/2004 Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; VO Nr. 883/2004 Art. 11 Abs. 3 Buchst. a; VO Nr. 883/2004 Art. 17

Leitsatz

Leitsatz:

In der Bundesrepublik Deutschland lebende Grenzgänger, die in der Schweiz beschäftigt und dort krankenversichert sind, haben keinen Anspruch gegen die Leistungsaushilfe gewährende deutsche Pflegekasse auf Erhalt von Leistungen der Verhinderungspflege. Der Zahlungsanspruch der Verhinderungspflege stellt gemeinschaftsrechtlich keine sachleistungsersetzende Kostenerstattung, sondern ein ohne Weiteres exportierbares Geldleistungssurrogat dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAJ-19270

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