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BGH 18.01.2022 II ZR 71/20, NWB 32/2022 S. 2256

Konzern | Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags

Haben die Parteien eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bei der Aufhebung des Unternehmensvertrags vereinbart, dass der Untergesellschaft (hier: GmbH) zur finanziellen Absicherung für die Zeit nach Vertragsbeendigung eine Zahlung tatsächlich zufließen soll, ist die Forderung bei der Berechnung des fiktiven Jahresfehlbetrags auf den Aufhebungsstichtag nicht zu berücksichtigen.

Anmerkung:

Würde man vorliegend die Entschädigungsforderung im ablaufenden Rumpfgeschäftsjahr 2016 bei der Ermittlung des fiktiven Jahresfehlbetrags der GmbH (vgl. § 302 Abs. 1 AktG entsprechend) ansetzen, führte dies zu einem vollständigen Ausgleich des ohne Berücksichtigung der Entschädigungsforderung unstreitigen Fehlbetrags i. H. von [...] €. Da die Entschädigungsforderung diesen fiktiven Jahresfehlbetrag übersteigt, ...