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BFH Urteil v. - VI R 31/74 BStBl 1975 II S. 446

Gesetze: EStG §§ 9 Abs. 1, 12 Nr. 1

Ausbildungskosten: Studium eines Volksschullehrers mit dem Ziel des Abschlusses als ,,Diplom-Pädagoge''

Leitsatz

Die Aufwendungen eines Volksschullehrers für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule mit dem Ziel des Abschlusses als ,,Diplom-Pädagoge'' sind Ausbildungskosten und daher keine Werbungskosten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 446
QAAAA-91041

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