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BFH Urteil v. - VI R 29/72 BStBl 1975 II S. 520

Gesetze: LStDV § 2

Leitsatz

Schadensersatzleistungen einschließlich des Ersatzes eines Schadens im Privatvermögen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie wegen einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch den Arbeitgeber erbracht werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 520
PAAAA-91050

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