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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 22-26 | Vollverzinsung: Rückwirkende Absenkung des Zinssatzes von 6 % p.a. auf 1,8 % p.a.

Mit dem Zinsanpassungsgesetz ist der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen rückwirkend ab auf 0,15 % pro Monat (statt bisher 0,5 %) abgesenkt worden. Mit der Neuregelung wird den Forderungen des BVerfG Rechnung getragen. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert, erstmals zum . Stundungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen wurden nicht angepasst.

Auf den letzten Drücker ins Ziel geschafft hat es das Zinsanpassungsgesetz. Mit dem – wie es korrekt heißt – ‘Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung‘ ist die vom Bundesverfassungsgericht geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen umgesetzt worden. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass die Änderung bei der Vollverzinsung bis Ende Juli 2022 über die Bühne gehen muss. So gerade noch rechtzeitig war das Zinsanpassungsgesetz Mitte Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Bekanntlich hatte der I. Senat des BVerfG mit einem im August 2021 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen verfassungswi...