Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 11/72 BStBl 1975 II S. 611

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 3HGB §§ 335 ff.

Auch ein know-how kann Gegenstand der Vermögenseinlage eines stillen Gesellschafters sein

Leitsatz

1. Auch ein know-how kann Gegenstand der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters sein.

2. Als stiller Gesellschafter kann sich jemand auch an einem bestimmten, selbständig abgrenzbaren Geschäftszweig des Handelsgewerbes eines anderen beteiligen.

3. In diesem Fall ist zur Berechnung des Gewinnanteils des stillen Gesellschafters der Gewinn des betreffenden Geschäftszweigs zu ermitteln. Dabei sind alle Aufwendungen und Erträge anzusetzen, die durch diesen Geschäftszweig verursacht sind. Dazu gehört auch ein angemessener Anteil an den allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten des Handelsgewerbes, an dessen Geschäftszweig die stille Beteiligung besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 611
QAAAA-91067

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen