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NWB-BB Nr. 9 vom Seite 259

Wirtschaftsgut leasen oder finanzieren?

Mit dem NWB-Tool „Finanzierung vs. Leasing“ schnell zum individuellen Ergebnis

StB B.A. Ingrid Ecker und WP/StB Dr. Martin Trost

Wird ein neues Wirtschaftsgut angeschafft, stellt sich Unternehmern die Frage, ob es aus Eigen- oder Fremdkapital finanziert oder geleast werden soll. Dabei geht der Trend zum Leasing. Vor allem das Pkw-Leasing ist mit einem Anteil von fast 44 % aller im Jahr 2020 neu zugelassenen Straßenfahrzeugen weit verbreitet. Daneben kommt auch eine Vielzahl weiterer Wirtschaftsgüter wie Maschinen, technische Anlagen oder IT-Ausstattung für das Leasing infrage. Im Jahr 2019 waren bereits 24 % aller neuen mobilen Investitionsgüter in Deutschland geleast. Bis 2019 wurde ein stetiges Wachstum der Leasing-Investitionen in Deutschland verzeichnet, bevor 2020 das Volumen der Leasing-Neuinvestitionen in Deutschland erstmals sank und einen Rückgang um 9,5 % verzeichnete. Es zeigte sich 2020 allerdings auch eine Verschiebung der Leasingquote hin zu einer Steigerung im Bereich des Mobilien-Leasings. Gerade in Krisenzeiten scheint Leasing für Unternehmer attraktiver geworden zu sein als die Investition in Anlagevermögen. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Hilfe des in der NWB Datenbank abrufbaren Tools „Finanzierung versus Leasing“, NWB HAAAE-00243, schnell entscheiden können, welche Finanzierungsform im individuellen Fall vorteilhafter ist: Eigen-/Fremdfinanzierung oder Leasing.

Finanzierung vs. Leasing – Berechnungsprogramm, NWB HAAAE-00243

Kernaussagen
  • Die ohnehin attraktive Finanzierungsform Leasing bekommt in Krisenzeiten eine noch größere Bedeutung.

  • Zur Entscheidung zwischen Leasing oder Finanzierung eines Wirtschaftsguts aus Eigen- oder Fremdkapital können vielfältige Faktoren herangezogen werden; die reine Kostenfrage ist ein wichtiger, aber bei vielen Unternehmern nicht der einzige Schritt zur Entscheidungsfindung.

  • Mit dem NWB-Berechnungsprogramm „Finanzierung vs. Leasing“ können Sie nach Eingabe des Finanzierungs- und des Leasingangebotes mit wenigen Schritten einen Vorteilhaftigkeitsvergleich durchführen.

  • Das Berechnungsprogramm bietet noch zahlreiche weitere Auswertungs- und Berechnungsmöglichkeiten.

I. Definition

Leasing ist eine Form der Nutzungsüberlassung. Der Begriff stammt aus dem englischen (to lease = mieten, pachten). Dabei gibt es verschiedene Ausgestaltungsformen, in denen Leasing angeboten wird. Ob diese Variante der Finanzierung grundsätzlich vorzuziehen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Neben den wirtschaftlichen Faktoren können auch bilanzpolitische, steuerliche oder persönliche Überlegungen die Entscheidung beeinflussen.

II. Allgemeine Rahmenbedingungen sowie Vor- und Nachteile des Leasings

1. Frage nach dem Eigentum

Gegen Leasing und für die finanzierte Investition spricht bei manchen Unternehmern die Frage nach dem Eigentum: Ein geleaster Gegenstand geht nicht in das Eigentum des Leasingnehmers über, sondern bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit – zumindest zivilrechtlich – Eigentum des Leasinggebers.

2. Einschränkungen bei der Nutzung

Damit einher gehen gewisse Einschränkungen bei der Nutzung des Leasinggutes. Hier lohnt es sich, den Leasingvertrag genau zu prüfen. Beim Pkw-Leasing kann z. B. für Wartung und Reparatur eine Werkstattbindung vorgeschrieben sein. Treten Schäden auf – egal, ob durch den Leasingnehmer oder eine dritte Person verursacht –, ist der Leasinggeber zu informieren und es kann ggf. Vorgaben zum weiteren Vorgehen geben.S. 260

3. Kompensation bei Wertverlust

Bei einem durch einen selbstverschuldeten Unfall entstandenen Wertverlust kann der Leasinggeber eine Kompensation zum Ende des Leasingzeitraums verlangen. Im Vergleich zum Eigentum stellt dies jedoch nicht zwangsläufig einen Nachteil dar. Denn auch dann, wenn das Fahrzeug im Eigentum des Unternehmers steht, kann dieser nach einem Unfall nur mit einem geringeren Veräußerungserlös rechnen und trägt somit den Wertverlust. Zumindest bis zum Wiederbeschaffungswert wird der Wertverlust jedoch in beiden Fällen bereits nach dem Unfall durch die Kasko-Versicherung ersetzt.