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BFH Urteil v. - IV R 195/75 BStBl 1976 II S. 417

Gesetze: EStG 1969 § 2 Abs. 5 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 1EStG 1969 § 4 Abs. 2

Zur Zustimmung zur Bilanzänderung bei buchführenden Land- und Forstwirten

Leitsatz

Ein buchführender Landwirt kann das ihm gesetzlich eingeräumte Bewertungswahlrecht (z.B. nach § 76 EStDV) in der Bilanz zum 30. Juni auch noch im Wege einer Bilanzänderung ausüben, wenn sich seine Gewinnerwartung für das folgende Wirtschaftsjahr durch eine überraschende Gewinnerhöhung als unrichtig erweist. Das Finanzamt muß einer solchen Bilanzänderung zustimmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 417
FAAAA-91130

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