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BFH Urteil v. - III R 79/74 BStBl 1976 II S. 706

Gesetze: BewG 1965 § 11 Abs. 2 und 3

Ermittlung des gemeinen Werts von Aktien und Anteilen ohne Einfluß auf die Geschäftsführung

Leitsatz

1. Ob eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft keinen Einfluß auf die Geschäftsführung gewährt, ist nicht nach den Einflußmöglichkeiten auf die Willensbildung des Vorstandes und das Auftreten nach außen zu entscheiden, sondern danach, welche Einwirkungsmöglichkeiten sie auf die Geschäfte der Hauptversammlung eröffnet.

2. Sind die Verhältnisse des Einzelfalles dafür maßgebend (BFHE 93, 243), ob kein Einfluß auf die Geschäftsführung besteht, so ist nicht auf die tatsächliche Mehrheitsbildung in der Zeit vor dem Feststellungszeitpunkt, sondern auf die Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft abzustellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 706
ZAAAA-91158

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