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LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 227/15

Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung der Beklagten der Versicherungspflicht des Klägers zu 1) in der Zeit vom 27. Februar 2014 bis zum 17. November 2014 zu allen Zweigen der Sozialversicherung aufgrund seiner Tätigkeit für die Klägerin zu 2) als Buchführungshelfer streitig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DAAAJ-20524

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