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BFH Urteil v. - I R 133/75 BStBl 1977 II S. 165

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Langfristige Bankdarlehen als Dauerschulden auch insoweit, als verzinsliche Teile davon auf Festgeldkonten stehen bleiben

Leitsatz

Werden langfristige Bankdarlehen dem Steuerpflichtigen in der Weise zur Verfügung gestellt, daß er mit den Beträgen belastet wird und zur ihrer Verzinsung verpflichtet ist, so liegen Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG vor. Eine Minderung um Zinsen und Guthaben aus Festgeldkonten, die bei derselben Bank für die noch nicht benötigten Beträge eingerichtet sind, findet nicht statt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 165
WAAAA-91185

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