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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 87/21

Gesetze: ErbStG § 1 Abs 1 Nr 4; ErbStG § 2 Abs 1 Nr 2

Eine im Ausland rechtsfähige Familienstiftung kann der Ersatzerbschaftsteuerpflicht unterliegen

Leitsatz

Hat eine im Ausland rechtsfähige Familienstiftung ihre Geschäftsleitung im Inland, so unterliegt sie der Erbschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 25
DStRE 2023 S. 939 Nr. 15
ErbStB 2022 S. 299 Nr. 10
IWB-Kurznachricht Nr. 21/2022 S. 835
IWB-Kurznachricht Nr. 21/2022 S. 835
UVR 2022 S. 362 Nr. 12
JAAAJ-20869

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