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NWB Nr. 35 vom Seite 2448

Ein warnender Zwischenruf zur Einführung einer Übergewinnsteuer: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem

Prof. Dr. Gerhard Kraft

Den bildungssprachlichen Teil der Überschrift etwa mit „Was auch immer Du tust, handele klug und bedenke das Ende!“ zu übersetzen, mag unterschwellig die Auffassung zugrunde liegen, dass die Einführung einer Übergewinnsteuer weder zwangsläufig eine kluge gesetzgeberische Maßnahme wäre noch dass ihre Konsequenzen in sämtlichen relevanten Verästelungen hinreichend durchdacht sind. Aus nachfolgend zu begründenden Erwägungen kann daher das Ergebnis dieses Zwischenrufs vorweggenommen werden: „Hände weg von der Übergewinnsteuer.“

Ausgangslage: Forderung nach Übergewinnsteuer

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und der daraus resultierenden hohen Energiepreise ist international eine Diskussion um eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne entfacht. Die Einführung befristeter Sondersteuern zur Abschöpfung übermäßiger Erlöse von Stromerzeugern ist auch in dem am vorgestellten „REPower EU“-Plan der Europäischen Union (Europäische Kommission, Mitteilung v. , Nr. COM(2022) 108, go.nwb.de/czx2i) als Möglichkeit für die Mitgliedstaaten vorgesehen. Anhang 2 zu dieser Mitteilung enthält „Leitlinien für die Anwendung steuerlicher Ma...