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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 25/18

Gesetze: ZK Art. 220 ; EUDVO-791/2011; AO § 88 ; AO § 91 Abs. 1

Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll: Umgehung von Antidumpingzöllen durch Umladungen in Indien (Freizone Panvel, Mumbai)

Leitsatz

Zum Beweiswert von OLAF-Untersuchungen.

Auf Einfuhren von Glasfasergewebe mit Ursprung in der Volksrepublik China, die zur Umgehung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll über die Freizone Panvel (Mumbai) in die EU eingeführt wurden, kann Antidumpingzoll und nichtpräferenzieller Drittlandszoll nachzuerheben sein.

Kein Verstoß gegen Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte oder das Anhörungsrecht.

Keine Umkehr der Beweislast mangels Verstoß gegen Amtsermittlungspflicht.

Fundstelle(n):
KAAAJ-22159

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