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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 40/21

Gesetze: KStG § 14

Vororganschaftliche Mehrabführung bei unterlassener Teilwertabschreibung

Leitsatz

1. Eine Teilwertabschreibung, die im Jahr vor der Organschaft unterlassen wurde, kann eine vororganschaftliche Mehrabführung zur Folge haben.

2. Für die Beurteilung, ob eine vororganschaftliche Mehrabführung vorliegt, darf eine fiktive Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2023 S. 18 Nr. 1
GmbH-StB 2023 S. 18 Nr. 1
FAAAJ-22165

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