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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 17 | Erbschaftsteuer: Stiftung & Co. KG keine gewerblich geprägte Personengesellschaft

Eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, stellt erbschaftsteuerlich kein Betriebsvermögen dar. Stiftungen sind keine Kapitalgesellschaften und fallen daher nach dem Gesetzeswortlaut nicht unter § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf sonstige juristische Personen – wie rechtsfähige Stiftungen oder aber auch eingetragene Vereine – ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht möglich.

Eine Stiftung & Co. KG ist nicht als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen. – Ein entsprechendes Urteil des FG Münster hatten wir Ihnen in unserer Oktober-Ausgabe 2020 vorgestellt. Nur Kapitalgesellschaften können danach gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG eine vermögensverwaltende Personengesellschaft gewerblich prägen. Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf sonstige juristische Personen – wie rechtsfähige Stiftungen oder aber auch eingetragene Vereine – lehnten die Richter aus Westfalen ab. Hierfür fehle es an der erforderlichen planwidrigen Regelungslücke.

Diese Sichtweise hat der Bundesfinanzhof jetzt im Revisionsverfahren bestätigt. Im Streitfall war dies nachteilig. Nach dem To...