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NWB Nr. 38 vom Seite 2668

Bundeskabinett beschließt JStG 2022, temporäre Absenkung Umsatzsteuer auf Gaslieferungen, Verlängerung des Spitzenausgleichs bei der Strom- und Energiesteuer und Inflationsausgleichsgesetz

[i] Regierungsentwurf eines JStG 2022 Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022), eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz und einen Gesetzentwurf zu Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz-Spitzenausgleich beschlossen. Des Weiteren hat das Bundeskabinett am einen Gesetzentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz beschlossen.

1. Jahressteuergesetz 2022

Der Gesetzentwurf eines JStG 2022 sieht u. a. vor:

  • [i]Direkter AuszahlungswegIn der AO wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, um einen direkten Auszahlungsweg für künftige öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer aufzubauen. Konkret wird nun in § 139b AO eine rechtliche Grundlage für die Speicherung einer Kontoverbindung (IBAN) aller in Deutschland gemeldeten Bürger in der IdNr-Datenbank für die Auszahlung künftiger öffentlicher Leistungen geschaffen. Die in der IdNr-Datenbank gespeicherte IBAN unterliegt dabei einer engen Zweckbindung.

  • [i]Homeoffice-Pauschale, häusliches ArbeitszimmerEntfristung der sog. Homeoffice-Pauschale und weitere Modernisierung der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimm...