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IWB Nr. 3 vom Seite 112

Auswirkung des Prinzips „true and fair view“ in den Bilanzrichtlinien der EU auf das Recht der Mitgliedstaaten

, GIMLE

Andreas Eggert

[i]EuGH, Urteil vom 3. 10. 2013 Rs. C-322/12 NWB EAAAE-51064, GIMLE In dem Urteil vom in der Rs. C-322/12, GIMLE musste sich der EuGH mit der Frage befassen, welche Auswirkungen der Grundsatz der Bilanzwahrheit (true and fair view), wie er in Art. 2 Abs. 3–5 der Vierten Richtlinie vom (RL 78/660/EWG NWB DAAAD-29054) niedergelegt ist, auf das Handelsbilanzrecht und gegebenenfalls auf die steuerliche Gewinnermittlung der Mitgliedstaaten hat. Grundlage des Urteils ist ein Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Kassationshofs (Cour de Cassation). Dieser hatte die Frage vorgelegt, ob ein Unternehmen vom Grundsatz der Verbuchung von Vermögensgegenständen zu den Anschaffungskosten abzuweichen und sie unmittelbar zu ihrem Weiterverkaufswert zu verbuchen hat, wenn dieser offenkundig ihr tatsächlicher Wert ist. Dieses Urteil hat auch Bedeutung für das deutsche Bilanzrecht, weil die Anschaffungs- und Herstellungskosten nach dem HGB die absolute Wertobergrenze bilden.

I. Gegenstand des Verfahrens

[i]Kauf von Aktien und kurz darauf Weiterverkauf zum 3400-fachen des KaufpreisesDie GIMLE SA ist eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts. Sie wurde von zwei schwedischen Staatsbürgern gegründet, die beide in Großbritannien wohnhaft sind. Am erwarb die GIMLE SA 50 Aktien der T...