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FG Köln Beschluss v. - 14 K 2039/19

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1; EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2; FGO § 74

Einkünfteermittlung/Verfahren

Erfordernis eines Verfahrens der einheitlichen und gesonderten Feststellung; Einkunftserzielung als Mitunternehmer an Photovoltaikanlage

Leitsatz

Im Streitfall ist das Erfordernis der Entscheidung in einem Feststellungsverfahren offenkundig. Entscheidend ist, ob die Stpfl. Einkünfte aus Gewerbebetrieb jeweils aus gewerblichen Einzelunternehmen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG oder als Mitunternehmer gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG erzielen. Nur wenn unzweifelhaft ist, dass die Klägerin und der Kläger jeweils als Einzelgewerbetreibende den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht haben, scheidet die Durchführung eines Feststellungsverfahrens aus. Im Streitfall sprechen gewichtige Gesichtspunkte für die Erzielung der Einkünfte als Mitunternehmer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAH-58735

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