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StuB 13/2004 S. 603

Vom Gesellschafter-Geschäftsführer privat vereinnahmte Beträge als vGA

Vereinnahmt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine der Gesellschaft zustehende Entschädigungsleistung auf seinem privaten Konto und ist eine Fehlbuchung nicht gegeben, liegt nach dem (BFH/NV 2004 S. 667) eine vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG S. 604vor. Durch die Einbuchung eines Ersatzanspruchs gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer kann die Vermögensminderung nicht neutralisiert werden; vielmehr stellt dieser Vorgang eine verdeckte Einlage dar (Bezug: § 4 Abs. 1 und 2 EStG; § 8 Abs. 1 und 3 Satz 2 KStG).▶VT 471/04

Praxishinweise: (1) Aufgrund eines Brandschadens stand der Klägerin, einer GmbH, ein Schadenersatzanspruch zu. Der Schadenersatz wurde von dem Ersatzverpflichteten auf ein Konto des Gesellschafter-Geschäftsführers überwiesen. Die Klägerin erfasste in ihrer Buchhaltung weder d...