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BFH  - VI R 53/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 3, EStG § 52 Abs 12 Satz 9, EStG § 9 Abs 5, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Ist der in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.V.m. § 52 Abs. 12 Satz 9 EStG vorgesehene Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer personen- oder objektbezogen (hier: gemeinsame Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch Ehegatten)?

Arbeitszimmer; Ehegatten; Höchstbetrag; Nutzung; Objekt; Verfassungsmäßigkeit

Fundstelle(n):
EAAAE-25640

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