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WP Praxis Nr. 2 vom Seite 37

Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden

Bilanzielle Behandlung von Baumaßnahmen nach IDW ERS IFA 1 und IDW RH HFA 1.016

WP/StB Klaus Wiechers

Für bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden ist mit Blick auf die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung im Einzelfall zwischen aktivierungspflichtigen Herstellungskosten und nicht-aktivierbarem Erhaltungsaufwand zu differenzieren. Zu dieser Thematik hat der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW seine Stellungnahme WFA 1/1996 überarbeitet. Die geänderte Fassung wurde als IDW ERS IFA 1 verabschiedet und betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien. Neben erforderlichen Anpassungen an neue Entwicklungen (z. B. energetische Sanierung) beschäftigt sich der Entwurf insbesondere mit den diversen Aktivierungsvoraussetzungen sowie Besonderheiten bei komponentenweiser planmäßiger Abschreibung.

Kernaussagen
  • Bauliche Maßnahmen i. S. einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung sind als nachträgliche Herstellungskosten aktivierungspflichtig.

  • Das Kriterium „wesentliche Verbesserung“ muss eine Verbesserung des gesamten Vermögensgegenstands umfassen. Reine Modernisierungsmaßnahmen sind regelmäßig unabhängig von ihrer betragsmäßigen Größenordn...