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BFH 22.02.2012 X R 14/10, StuB 8/2012 S. 325

Werbeeinkünfte eines Fußball-Nationalspielers bei Werbemaßnahmen der Nationalmannschaft

(1) Ein Fußball-Nationalspieler, dem der DFB Anteile an den durch die zentrale Vermarktung der Fußball-Nationalmannschaft erwirtschafteten Werbeeinnahmen überlässt, erzielt insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn er mit Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative handelt. (2) Die nach dem DFB-Musterarbeitsvertrag für Spieler der Fußball-Bundesliga geltende arbeitsrechtliche Pflicht zur Teilnahme an Spielen der Nationalmannschaft umfasst nicht die Teilnahme an Werbeleistungen (Bezug: § 15 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 1 LStDV; § 2 Abs. 1 GewStG).

Praxishinweise

Das FG hatte den Nationalspieler durch seine Werbeaktivitäten für den DFB als gewerblich eingestuft. Diese Wertung wurde auch vom BFH nicht beanstandet. Der Umstand, dass die Beteiligung des Nationalspielers an Werbeveranstaltungen der Nationa...