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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 1167/06

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1

Private Mitbenutzung eines häuslichen Arbeitszimmers

Leitsatz

Von einer nicht unwesentlichen, den Werbungskostenabzug ausschließenden privaten Mitbenutzung eines Arbeitszimmers, das weitgehend für die Verwaltung des Grundvermögens genutzt wird, ist auszugehen, wenn darin auch die Verwaltung der eigengenutzten Wohnung erfolgt, die nach eignen Angaben des Steuerpflichtigen einen nicht unerheblichen Aufwand erfordert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAD-22574

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