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IWB Nr. 5 vom Seite 163

Tax Rulings und Beihilferecht im Fokus der EU-Kommission – Transferpreisvereinbarungen als unerlaubte Beihilfen?

Dr. Stephan Rasch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Partner Transfer Pricing, PricewaterhouseCoopers, München

I. Anfragen und Verfahren zu verbindlichen Auskünften

Bereits am hatte die Financial Times berichtet, dass die EU-Kommission Luxemburg, Irland und die Niederlande um Auskunft über deren Praxis von „advance rulings“ (verbindliche Auskünfte) betreffend multinationaler Unternehmen ersuchte. In den Schreiben sollen explizit Informationen zu mit bestimmten Konzernen getroffenen „rulings“ angefragt worden sein, mit denen sich die Konzerne eine günstige Besteuerung abgesichert haben sollen. „Advance rulings“ sind auch nach EU-Recht grundsätzlich zulässig.

[i]Zu den Vorverfahren der EU-Kommission gegen drei Mitgliedstaaten s. IWB 12/2014 S. 435 NWB IAAAE-67501 Die Kommission leitete im Juni 2014 dann förmliche Prüfungsverfahren in Bezug auf drei „advance rulings“ ein, die Unternehmen in Luxemburg (Fiat Finance), in Irland (Apple) und in den Niederlanden (Starbucks) gewährt wurden (vgl. auch Veröffentlichungen der EU-Kommission vom ). Alle drei „advance rulings“ betreffen Verrechnungspreise und es wird hinterfragt, ob den in den drei Staaten ansässigen Einheiten der Konzerne eine – gemessen am „Arm's length-Prinzip“ – zu geringe Steuerbemessungsgrundlage zugerechnet wurde. Die EU-Kommission wies darauf hin, dass sie über diese drei konkrete...