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StuB Nr. 15 vom Seite 579

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG: Bauleistungen und Gesetzesänderung

StB Michael Seifert, Troisdorf

I. Einführende Bemerkungen

Der NWB PAAAE-50006 (BStBl 2014 II S. 128 = Kurzinfo StuB 2014 S. 78 NWB SAAAE-52695; vgl. dazu Seifert, StuB 2014 S. 191 NWB SAAAE-56875) die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 UStG) ausgelegt. Danach sind die bisherigen Regelungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft einschränkend auszulegen: So kommt es für die Entstehung der Steuerschuld darauf an, ob der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet.

Auf den Anteil der vom Leistungsempfänger ausgeführten bauwerksbezogenen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen i. S. des § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG an den insgesamt von ihm erbrachten steuerbaren Umsätzen kommt es nicht an (anders Abschn. 13b.3 Abs. 2 UStAE a. F).

Mit NWB KAAAE-55028 (BStBl 2014 I S. 233 = Kurzinfo StuB 2014 S. 198 NWB OAAAE-56859) wurde der UStAE für nach dem (Tag der Veröffentlichung des im BStBl) ausgeführte Bauleistungen an die...