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BVerfG  - 2 BvL 13/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StÄndG 2007, EStG 2002 § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2, GG Art 3 Abs 1GG, EStG 2002 § 9 Abs 5, EStG 2002 § 4 Abs 4, EStG 2002 § 9 Abs 1 Satz 1, EStG 2002 § 12 Nr 1

Rechtsfrage

Ist durch die im Steueränderungsgesetz 2007 vom (BGBl I 2006, 1652) erfolgte Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG eine Regelung getroffen worden, die insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht mehr möglich ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht?

Arbeitszimmer; Verfassung; Werbungskosten

Fundstelle(n):
XAAAD-22822

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