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OLG Celle Beschluss v. - 6 U 15/12

Gesetze: HGB § 128 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Hört eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihren Sitz in England hat, dort auf zu bestehen, weil sie im dortigen Gesellschaftenregister gelöscht wird, besteht sie, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland fortsetzt, hier fort, falls sie ein Handelsgewerbe betreibt, als offene Handelsgesellschaft, sonst als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1550 Nr. 25
DStR 2012 S. 12 Nr. 24
NJW 2012 S. 8 Nr. 31
NJW-RR 2012 S. 1065 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2012 S. 2368
StBW 2012 S. 613 Nr. 13
StBW 2012 S. 664 Nr. 14
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2012 S. 768
ZIP 2012 S. 1811 Nr. 37
XAAAF-84503

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