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LSG Bayern Urteil v. - L 1 R 46/16

Gesetze: SGB VI § 231 Abs. 2; SGB VI § 6 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Bescheid über die Befreiung eines Ingenieurs von der Rentenversicherungspflicht verliert mit dem Wechsel des Arbeitgebers seine Wirkung.

2. Eine Aufhebung ist nicht erforderlich.

3. Die Regelung in § 231 Abs. 2 SGB VI ist verfassungsgemäß.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 15 Nr. 49
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2019 S. 2981
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2020 S. 208
ZAAAH-27899

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