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BFH Urteil v. - VIII R 48/82 BStBl 1983 II S. 373

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1EStG §§ 21, 21a

Auf die Zeit nach Beendigung der Vermietung oder Verpachtung entfallende Schuldzinsen sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Schuldzinsen, die auf die Zeit nach Beendigung der Vermietung und Verpachtung oder der Nutzung der Wohnung im eigenen Haus entfallen, sind keine nachträglichen Werbungskosten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 373
OAAAA-91824

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