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BFH Urteil v. - I R 158/81 BStBl 1985 II S. 223

Leitsatz

Ein Lotterieunternehmen, das als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht unterliegt, ist "staatlich" i.S. des § 13 GewStDV.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 223
PAAAA-92022

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