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BFH Urteil v. - VIII R 188/84 BStBl 1986 II S. 373

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1

Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben abziehbar

Leitsatz

1. Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

2. Eine verdeckte Zuwendung an eine politische Partei durch Erwerb eines Gutachtens setzt voraus, daß das Gutachten gänzlich unbrauchbar ist oder sein Wert weit unter dem Kaufpreis liegt und der Erwerber dies gewußt hat oder mit der Möglichkeit der Wertlosigkeit ernstlich gerechnet und gleichwohl dies in Kauf genommen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 373
LAAAA-92165

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