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BFH Urteil v. - II R 82/86 BStBl 1989 II S. 897

Gesetze: ErbStG 1974 § 5 Abs. 1BGB § 1371 Abs. 2GleichberG vom (BGBl I 1957, 609) GleichberG vom (BGBl I 1957GleichberG vom (BGBl I 1957, 609) 609) Art. 8 II Nr. 4

Zur erbschaftsteuerlichen Wirksamkeit des rückwirkend vereinbarten Güterstands der Zugewinngemeinschaft

Leitsatz

Eheleute können nach Gütertrennung auch mit erbschaftsteuerrechtlicher Wirkung rückwirkend ab dem Tag der Eheschließung - höchstens ab dem Inkrafttreten des GleichberG am - Zugewinngemeinschaft vereinbaren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 897
BFH/NV 1989 S. 39 Nr. 9
TAAAA-92988

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