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BFH Urteil v. - VII R 36/87 BStBl 1990 II S. 352

Gesetze: AO 1977 § 226 Abs. 1BGB § 406

Die Finanzbehörde kann gegenüber dem Neugläubiger (Zessionar) mit einem Haftungsanspruch dann nicht aufrechnen, wenn der Haftungsanspruch infolge Stundung durch die Behörde erst nach Kenntniserlangung von der Abtretung und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist

Leitsatz

Die Finanzbehörde kann mit einem Haftungsanspruch gegenüber dem Neugläubiger, dem der Haftungsschuldner seine Forderung gegen die Behörde abgetreten hat, dann nicht aufrechnen, wenn der Haftungsanspruch infolge Stundung durch die Behörde erst nach deren Kenntniserlangung von der Abtretung und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 352
BFH/NV 1989 S. 27 Nr. 7
QAAAA-93183

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