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BFH Urteil v. - II R 179/87 BStBl 1990 II S. 878

Gesetze: BewG § 103 Abs. 1

Zum Abzug von Bonusverbindlichkeiten durch Banken

Leitsatz

1. Die Verpflichtung einer Bank zur Leistung eines Bonus, der am Ende der Laufzeit eines Sparvertrags als zusätzliche Verzinsung für das angesparte Kapital gutgeschrieben wird, ist als Schuld i.S. des § 103 BewG in Höhe der jeweils zum Stichtag noch nicht erfüllten Zinsschuld abziehbar.

2. Die Zinsschuld ist nach der Zinsstaffelmethode zu ermitteln.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 878
BFH/NV 1990 S. 73 Nr. 10
WAAAA-93424

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