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BFH Urteil v. - IX R 7/85 BStBl 1992 II S. 24

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2EStG § 21a

Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten Ferienhauses

Leitsatz

Der Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise an Feriengäste vermieteten Einfamilienhauses ist für die Zeit der Selbstnutzung nach § 21a EStG zu ermitteln. Zur Selbstnutzung gehört auch der Zeitraum, in dem das Haus nicht genutzt wird, aber dem Steuerpflichtigen zur Nutzung zur Verfügung steht. Das ist dann der Fall, wenn dieser jeweils darüber entscheiden kann, ob er die Ferienwohnung vermietet oder selbst nutzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 24
BFH/NV 1991 S. 72 Nr. 12
XAAAA-93976

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