Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 141/88 BStBl 1992 II S. 499

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG § 22 Nr. 1EStG § 12 Nr. 2

Bei Übertragung von Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge ist die Höhe einer lebenslänglichen Geldrente auch ohne Änderungsklausel i. d. R. abänderbar (Anschluß an - BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78)

Leitsatz

Wird Vermögen (hier: Einzelhandelsgeschäft und privater Grundbesitz) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u. a. gegen eine lebenslängliche Geldrente übertragen, ist deren Höhe auch dann, wenn eine ausdrückliche Änderungsklausel fehlt, regelmäßig abänderbar (Anschluß an , BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 499
BFH/NV 1992 S. 36 Nr. 6
GAAAA-94099

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen