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BFH Urteil v. - X R 136/87 BStBl 1992 II S. 70

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und 4EStG §§ 5 und 6

1. Erwerbskosten (Notar-, Gerichts-, Maklergebühren) als Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" 2. Zahlungen neben dem Kaufpreis keine Anschaffungskosten

Leitsatz

1. Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind - im Unterschied zu den Erbbauzinszahlungen - Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht".

2. "Entschädigungszahlungen", die ein Kaufinteressent für die mehrjährige Bindung des Grundstückseigentümers an ein notariell beurkundetes Angebot zum Abschluß eines Grundstückskaufvertrages zahlt, können Betriebsausgaben sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 70
BFH/NV 1992 S. 2 Nr. 1
MAAAA-94191

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