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BFH Urteil v. - X R 107/91 BStBl 1993 II S. 874

Gesetze: EStG § 10b Abs. 1

Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind beim Erben keine Spenden

Leitsatz

Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind beim Erben nicht als Spenden nach § 10b Abs. 1 EStG abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 874
BFH/NV 1994 S. 3 Nr. 1
PAAAA-94686

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