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BFH Urteil v. - II R 92/91 BStBl 1994 II S. 128

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1, 2ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2BGB § 157BGB § 516 Abs. 1

Nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden bei Schenkungen über eine Durchgangs- oder Mittelsperson (sog. Kettenschenkungen)

Leitsatz

Erhält jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor. Wegen der Verpflichtung zur Weitergabe besteht keine Bereicherung der Mittelsperson aus dem Vermögen des Zuwendenden; eine Schenkung der Mittelsperson an den Dritten kommt nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 128
MAAAA-94716

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