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BFH Urteil v. - VII R 46/93 BStBl 1994 II S. 333

Gesetze: GG Art. 12, 19AO 1977 § 84 Satz 3StBerG § 37a Abs. 3StBerG § 37b Abs. 2StBerG § 164a Abs. 1DVStB § 10 Abs. 1 Satz 2DVStB § 12 a. F.DVStB § 26 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 und 5, Abs. 7DVStB § 30

Zur Auswahl der Prüfungsgebiete, zur Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und zur Protokollierung bei der mündlichen Steuerberaterprüfung

Leitsatz

1. In der mündlichen Steuerberaterprüfung müssen an den Bewerber nicht Fragen aus sämtlichen der in § 37a Abs. 3 StBerG genannten Prüfungsgebiete gestellt werden.

2. Zum Schutz des Vertrauens in den Bestand der Rechtsprechung.

3. Das Gebot der Chancengleichheit verlangt nicht, daß alle Bewerber eines Prüfungsjahrgangs von demselben Prüfungsausschuß geprüft werden.

4. Allein das Nichtvorhandensein eines ausführlichen Protokolls über den Inhalt der mündlichen Steuerberaterprüfung rechtfertigt nicht die Aufhebung der Entscheidung über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 333
VAAAA-94807

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