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BFH Urteil v. - II R 39/92 BStBl 1994 II S. 36

Gesetze: ErbStG 1974 § 3 Abs. 1 Nr. 1ErbStG 1974 § 12 Abs. 1BewG 1965 § 12 Abs. 1 und 2

Anspruch aus Kfz-Insassen-Unfallversicherung fällt in den Nachlaß des verunglückten Insassen und unterliegt der Erbschaftsteuer

Leitsatz

Der Anspruch aus der Kfz-Insassen-Unfallversicherung fällt grundsätzlich in den Nachlaß des verunglückten Insassen und unterliegt daher grundsätzlich der Erbschaftsteuer (Anschluß an das , BFHE 76, 509, BStBl III 1963, 187).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 36
BFH/NV 1994 S. 4 Nr. 1
FAAAA-94821

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