Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII R 144/92 BStBl 1995 II S. 862

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs. 2AO 1977 §§ 168, 124 Abs. 2UStG §§ 13, 16, 18

Das Finanzamt kann abgetretene Vorsteuerüberschüsse eines Voranmeldungszeitraums nur dann gemäß § 37 Abs. 2 AO zurückfordern, wenn der Vorauszahlungsbescheid aufgehoben oder geändert worden ist oder sich aus dem Umsatzsteuerjahresbescheid ergibt, daß der Erstattungsanspruch des betreffenden Voranmeldungszeitraums nicht oder nur in geringerer Höhe bestand

Leitsatz

Hat das FA abgetretene Vorsteuerüberschüsse eines Voranmeldungszeitraums an den Zessionar ausgezahlt, so kann eine Rückforderung gemäß § 37 Abs. 2 AO 1977 nur erfolgen, wenn der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid aufgehoben oder geändert worden ist oder sich aus dem späteren Umsatzsteuerjahresbescheid ergibt, daß der abgetretene Erstattungsanspruch des betreffenden Voranmeldungszeitraums nicht oder nur in geringerer Höhe bestand.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 862
BFH/NV 1995 S. 49 Nr. 7
EAAAA-95426

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen