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BFH Urteil v. - X R 105/95 BStBl 1996 II S. 650

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aEStG § 19 Abs. 1 Nr. 2

Zusatzrenten von der Bahnversicherungsanstalt sind Leibrenten

Leitsatz

Die von der Bundesbahn-Versicherungsanstalt (inzwischen: Bahnversicherungsanstalt) gezahlten Zusatzrenten sind ungeachtet dessen nur mit ihrem Ertragsanteil steuerbare Leibrenten, daß die Deutsche Bundesbahn (seit : Bundeseisenbahnvermögen) verpflichtet ist, diese Versicherungsrenten sicherzustellen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 650
BFH/NV 1997 S. 43 Nr. -1
PAAAA-95697

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